First Class Immobilien schützt Sie vor möglichen Bußgeldern und erstellt Ihren Energieausweis, denn Vermieter und Verkäufer müssen den Energieausweis potentiellen Mietern und Käufern unaufgefordert bereits bei der Besichtigung vorlegen.
Wir übernehmen für Sie die Erstellung des Energieausweises, die korrekte und vollständige Immobilienanzeige mit den Pflichtangaben des Energieausweis und auch die Verpflichtungen den Energieausweis bei Besichtigungen und beim Kauf- oder Mietvertrag zu übergeben.
Eigentümer, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000,- Euro. In Verkaufs- und Vermietungsanzeigen in allen kommerziellen Medien, müssen die wichtigsten Kennwerte aus dem Energieausweis enthalten sein.
First Class Immobilien ist Ihr Immobilienmakler in der Region Augsburg - Landsberg am Lech - München und rund um den Ammersee. Zu unserem Service gehört natürlich auch die Erstellung eines Energieausweises.
Die Verordnung gilt in Deutschland für:
Gebäude mit normalen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19 °C und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden, sowie für Wohngebäude, die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden)
Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von mehr als 12 °C und weniger als 19 °C und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden) einschließlich ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Trinkwarmwasserbereitung dienenden Anlagen.
Pflichtangaben aus dem Energieausweis in kommerziellen Anzeigen
Dipl.-Kfm.(Univ.) Sven Janzen
08239/960155
0151/27579469
Herzgraben 16
86877 Walkertshofen
firstclass@immobilien-janzen.de
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